Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schmekies Medien & Druckerei GmbH & Co.KG

Allgemeines. Für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige Vereinbarungen gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Geschäftsbedingungen). Bei Auftragserteilung oder Lieferungsannahme gelten unsere Geschäftsbedingungen als anerkannt. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für alle Geschäftsabschlüsse gilt deutsches Recht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von ihm dem Auftragnehmer bei der Abnahme oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen angegebenen personenbezogenen Daten vom Auftragnehmer im Sinne des BDSG verarbeitet, insbesondere gespeichert werden.

1. Preisabgabe

Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigem Schriftverkehr genannten Preise verstehen sich grundsätzlich in €. Sie sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Unsere Angaben sind freibleibend und unverbindlich und basieren auf der zur Zeit des Angebots bestehenden Kostenlage.

2. Auftragsbestätigung

Mit unserer Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Bei Lageraufträgen, die meist nicht bestätigt werden, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. In diesem Falle gelten unsere Geschäftsbedingungen, falls nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Rechnung ein Widerspruch erfolgt.

3. Lieferzeit

Von uns zugesagte Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem der Auftrag druckreif ist. Die Lieferzeit endet mit dem Tag, an dem die Ware unseren Betrieb verlässt oder bei uns eingelagert wird. Wird der Auftrag nach der Auftragsbestätigung geändert, dann beginnt eine neue Lieferzeit mit der Bestätigung der Änderungen. Terminzusagen sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Lieferverzug liegt nicht vor, wenn die zugesagte Lieferfrist infolge Betriebsstörungen sowohl im eigenen als auch fremden Betrieben, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, wie z. B. bei Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung usw. sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt überschritten wird. Durch obige Ereignisse herbeigeführte Überschreitung der zugesagten Lieferfrist und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt. Wir sind berechtigt in diesen Fällen, insbesondere wenn der Auftrag zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr von uns ausgeführt werden kann, vom Vertrag zurückzutreten, in allen Fällen des Verzugs ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz ausgeschlossen.

4. Mehr- und Minderlieferungen

Bei allen Aufträgen bemühen wir uns die Bestellmenge zu liefern. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor. Der Prozentsatz kann sich um die in den Lieferbedingungen der Papierfabriken festgelegten Toleranzen für Mehr- und Minderlieferungen erhöhen oder ermäßigen.

5. Abnahmeverzug

Bei Abnahmeverzug behalten wir uns vor, teilweise vom Vertrag zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen. Für den Fall dass ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich ist, sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern, in Sonderfällen sind wir nach vorheriger Vereinbarung bereit, die Ware bis zu höchstens 6 Monate berechnet bei uns einzulagern. Wir behalten uns dann jedoch vor, Lagergebühren zu berechnen.

6. Nachbestellungen

Bei Nachbestellungen sind uns verbindliche Druckmuster einzusenden. Eine Beanstandung der Druckausführung ist sonst nicht möglich.

7. Alleinbezugsrecht

Für Sonderanfertigung (Eigenausstattungen) kann ein Alleinbezugsrecht vereinbart werden. Erfolgt innerhalb von zwei Jahren kein Nachauftrag von mindestens 25.000 bis 50.000 Stück, erlischt das Alleinbezugsrecht. Nach einem weiteren Jahr sind wir berechtigt, die Lithografien zu vernichten.

8. Korrekturabzüge und Andrucke

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz-, Stand- und sonstige Fehler zu prüfen. Ein Exemplar ist nach der Druckgenehmigung zurückzusenden. Wir haften nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen sind vom Auftraggeber sofort schriftlich nachzureichen. Wird auf einen Korrekturabzug oder Andruck verzichtet, beschränkt sich die Haftung für Fehler auf grobe Fahrlässigkeit. Bei kleinen Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, einen Korrekturabzug oder Andruck zu übersenden. Werden nach der Druckgenehmigung Korrekturen gewünscht, dann gehen alle dadurch anfallenden Kosten so z. B. Maschinenstillstand usw. zu Lasten des Auftraggebers.

9. Kennzeichnung der Drucksachen

Wir sind berechtigt, unsere Firma, unsere Kennnummer und das Signet auf den Drucksachen anzubringen. Periodische Arbeiten. Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls derdurchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über € 300,– liegt; erhöht sich die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Im Falle von Zahlungsverzug können wir fristlos kündigen.

10. Fremde Druckstöcke, Dias, Entwürfe, Reinzeichnungen, Manuskripte, Stanzwerkzeuge und sonstige Gegenstände

Wir haften für beschädigte oder verlorengegangene Gegenstände bis maximal € 50,–. Nach Erledigung des Auftrages sind die Unterlagen innerhalb von vier Wochen anzufordern. Danach übernehmen wir keine Haftung wegen Beschädigung oder Verlust. Uns steht allerdings ein Rückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen zu. Wir bewahren Manuskripte, Druckstöcke sowie sonstige Gegenstände im Rahmen unserer Möglichkeiten sorgfältig auf. Bei Beschädigung oder Verlust haften wir nur, wenn von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Unsere Versicherung deckt Schäden an eingebrachtem fremdem Eigentum nicht.

11. Gestelltes Material

Gestelltes Material ist uns frei Haus zu liefern. Wird uns das Papier zur Verfügung gestellt, werden wir Eigentümer des Verpackungsmaterials und der Abfälle, die bei Druck, Zurichtung, beim Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen anfallen.

12. Versand-Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Betrieb unversichert für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Wird uns keine besondere Versandanweisung gegeben, steht uns die Versandart frei.

13. Verpackung

Verpackung aus Papier, Pappe, Karton oder Paletten berechnen wir zu unseren Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer und wird nicht zurückgenommen.

14. Berechnung

Wir berechnen die Drucksache sofort nach ihrer Feststellung. Dies gilt auch für größere Aufträge, bei denen Teillieferungen und / oder Teilproduktionen erforderlich oder vereinbart sind, sowie bei Einlagerungen gemäß Ziffer 6.

15. Beanstandungen

Mängelrügen und Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich innerhalb einer Woche nach Empfang der Drucksachen anzugeben und unter Beifügung der Ausfallmuster geltend zu machen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung, Nachlieferung oder Preisminderung der mangelhaften Lieferung oder Teile einer Lieferung. Versteckte Mängel erkennen wir nur an, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Wochen, nachdem die Drucksachen unser Haus verlassen haben, nachgewiesen wird. Für Folgeschäden und Folgekosten kommen wir nicht auf. Wir behalten uns vor

a) Abweichungen, die in der Beschaffenheit des von uns eingesetzten Papieres, Kartons oder sonstigen Materials, soweit diese nach den Lieferbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonstigen Lieferindustrie zulässig sind. In einem solchen Falle haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

b) drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck sowie geringfügige Abweichungen im Druckausfall.
c) geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen. Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. gewährleisten wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Wird uns das Papier zur Verfügung gestellt, übernehmen wir die Gewährleistung für die Qualität der Druckarbeiten nur dann, wenn uns das Papier entsprechend unseren Erfordernissen in druckfähiger Qualität und Beschaffenheit angeliefert wird. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Gummieren usw. durch Dritte ausgeführt werden, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf den Umfang der Gewähr- leistungspflicht dieser Dritten. Eigene Satzfehler berichtigen wir kostenlos. Entstehen Fehler, weil das eingesandte Manuskript unleserlich ist oder sind nicht von uns verschuldete Änderungen, die eine Korrektur der Druckvorlage erforderlich machen, notwendig, berechnen wir die Kosten, die dadurch entstehen. Für Verschulden des Personals haften wir auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB.

16. Entwürfe

a) Entwürfe, die wir für Sie anfertigen, sind im rechtlichen Sinne Erfüllung von Werkverträgen (§§ 631, 632 BGB).
b) Alle von uns gelieferten und / oder hergestellten Entwürfe (Skizzen, Fotos, Vorentwürfe, Reinzeichnungen u. ä.) werden berechnet und bleiben unser Eigentum.
c) Für die von uns gelieferten Entwürfe liegt das Recht der einfachen oder ausschließlichen Nutzung bei uns (§ 31 UG). Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und jeglichem Verwendungszweck an unseren Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen bleibt bei uns, vorbehaltlich anderweitiger Regelung, auch wenn dieselben bezahlt werden.
d) Formale oder farbliche Ähnlichkeiten unserer Entwürfe mit bereits vorhandenen Vorlagen sind ungewollt und zufällig. Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie warenzeichen-rechtlich eintragungsfähig sind oder, dass durch sie Urheber- oder Wettbewerbsrechte Dritter nicht verletzt werden.
e) Entwürfe Etiketten, Reproduktionen und Teilreproduktionen aus unserem Besitz dürfen ohne unsere Zustimmung nicht zum Warenzeichen- oder Geschmacksmusterschutz angemeldet werden.
f) Ein Miturheberrecht an unseren Entwürfen ist nur dann gegeben, wenn mehrere gemeinsam ein Werk in der Weise schaffen, dass ihre Arbeiten sich nicht trennen lassen (§§ 6 LUG, 8 KUG).
g) Dritten Personen dürfen unsere Entwürfe vor der Produktion weder gezeigt noch beschrieben werden.
h) Unsere Entwürfe, Vorlagen, Drucke und dergleichen dürfen nur von uns geändert, ergänzt, kopiert, reproduziert oder gedruckt werden. Alle von uns hergestellten Vorlagen bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum.
i) Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für urheberrechtliche Ansprüche Dritter, wenn er selbst Entwürfe oder Skizzen liefert. So ist auch die Frage der Vervielfältigungsberechtigung von Druckvorlagen vom Auftraggeber zu prüfen, und er trägt auch hierfür die volle, ausschließliche Verantwortung.
j) Wir sind nicht verpflichtet, selbst nach Bezahlung, Umdrucke von Lithografien und Kopien von Kopiervorlagen an den Auftraggeber zu liefern.

17. Hilfswerkzeuge

Lithografien, Klischees, Druckplatten, Filme, Stanzwerkzeuge, Bandstahl- schnitte, Folienheißdruckstempel und dergleichen sind Hilfswerkzeuge zur Erfüllung eines Werksauftrages. Sie bleiben unser Eigentum, und wir sind selbst nach Bezahlung nicht verpflichtet, sie auszuhändigen.

18. Zahlungsbedingungen

a) Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum vergüten wir 2 % Skonto. Im übrigen sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden keine angenommen. Wir behalten uns vor, unsere Lieferungen von Fall zu Fall von vorheriger Zahlung oder Teilzahlung abhängig zu machen. Die Zurückbehaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
b) Im Falle einer uns bekannt werdenden Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eines Kunden, welche die Erfüllung unserer Ansprüche gefährden oder, wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät, steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen aus einem Kontokorrentsaldo zu fordern. Wir behalten uns vor, auf unser sich daraus ergebendes Recht, insbesondere im Falle von Wechsel- oder Scheckprotesten, zurückzugreifen, sowie beim Konkurs eines Kunden, bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren, im Falle eines Todes oder bei Nichteinhaltung von Teilzahlungen.
c) Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

19. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware) bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung beglichen sind (Saldovorbehalt). Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Werden unsere Waren mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir bzw. überträgt uns der Auftraggeber ein Miteigentum an der neuen Sache bis zum Wert unserer Forderungen. Er tritt uns bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte, und zwar gleichgültig, ob diese ohne oder nach Vereinbarung an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauftwird, ab (Absonderungsgut), zu deren Einziehung er ermächtigt ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller auf Verlangen verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der Rechte gegen den Drittabnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben. Auf Verlangen hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen auszuhändigen und dem Drittschuldner die Abtretung mitzuteilen.
In sämtlichen Fällen gilt als vereinbart, dass der Besteller die neue Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Für alle Vertragsverletzungen des Käufers sind wir berechtigt, als Mindestschadenssumme denjenigen Betrag in Anspruch zu nehmen, der unserer Kontokorrentforderung entspricht. Wir sind berechtigt, evtl. weitere Schäden geltend zu machen.
Können wir aus dem Eigentumsvorbehalt im Land des Auftraggebers und / oder im Land des Empfängers keine Rechte herleiten, so können wir alle ähnlichen Sicherungsrechte ausüben, die nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Lieferungsgegenstand befindet, zulässig sind.
Der Auftraggeber und / oder Empfänger ist verpflichtet, bei für uns erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, die dieser zum Schutz seines Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand treffen will. 20. Lageretiketten. Die Preise der Lageretiketten sind Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Der Texteindruck wird jeweils zusätzlich berechnet. Texteindrucke (Firma, Sondertext, Volumenprozente usw.) nehmen wir nur dann vor, wenn uns hierzu ausdrücklich der Auftrag erteilt wird. Sollen Nachbestellungen den gleichen Text wie die bereits bezogenen Etiketten erhalten, so ist ein Muster aus der früheren Lieferung beizufügen. Der Zusatz „wie gehabt“ genügt nicht. Alle Eindrucke erfolgen ohne Probedruck. Wird ein Probedruck verlangt, wird er zusätzlich berechnet.

21. Impressum

Wir sind berechtigt, in Drucksachen, die wir herstellen, in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen.

22. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der Sitz des Unternehmens.

23. Gerichtsstand, Wirksamkeit

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist das Amtsgericht Trier. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Artikel wird die Wirksamkeit der übrigen Artikel nicht berührt.

Stand: 01.01.2016